1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
ausschließlich für alle Verträge und Leistungen des Auftragnehmers. Abweichende
oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei
denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
1.2.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss und Haftung
2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind stets
unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet. Ein Vertrag über die Leistungserbringung kommt durch
schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens des Kunden zustande.
2.2.
Änderungen oder Ergänzungen eines Einzelvertrages bedürfen der Schriftform.
2.3. Die Einbindung von Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen durch den
Auftragnehmer kann im Rahmen der zu erbringenden Leistungen erfolgen.
2.4. Es
wird keine Garantie für den erfolgreichen Verkauf oder die erfolgreiche
Vermietung der Immobilie durch die erbrachten Leistungen übernommen.
2.5. Der
Auftragnehmer haftet nicht für Unzufriedenheit mit den durchgeführten Arbeiten,
da diese Leistungen subjektive Gestaltungen darstellen und stark vom
individuellen Geschmack abhängen.
2.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
Immobilie, das zur Verfügung gestellte Mobiliar, die Dekoration und das
Inventar sorgsam und pfleglich zu behandeln und dabei keine substanzielle Beschädigung
vorzunehmen.
2.7. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nur auf
Beschädigungen, die über den ordnungsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
2.8. Im
Rahmen der Tätigkeit ist es dem Auftragnehmer gestattet, die Ausstattung der
Räume, Dekorationen und sonstiges Inventar frei zu gestalten und zu
arrangieren.
2.9. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Auftragnehmer zur
Erfüllung des Auftrags an der Wand zu befestigende Ausstattungsgegenstände mit
Nägeln, Dübeln oder anderen Befestigungsmitteln anbringen kann, wodurch Spuren
wie Löcher in den Wänden entstehen können. Der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, diese Spuren nach Auftragsende zu beseitigen.
2.10. Ein Protokoll
über den Zustand der Immobilie und des Inventars bei Auftragserteilung ist zu
erstellen und vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Mündliche Mitteilungen sind
gemäß der Schriftform ungültig.
2.11. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt
sich nicht auf Schäden an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht durch
Makler, potenzielle Käufer oder Mieter während Besichtigungen.
3. Leistungserbringung und Termine
3.1. Die Leistung umfasst die zeitweilige Ausstattung von
Immobilien mit verschiedenen Arten von Einrichtungsgegenständen sowie die
Durchführung von Schönheitsreparaturen im schriftlich vereinbarten Umfang.
3.2.
Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind
ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.
3.3. Verzögerungen,
die nicht vom Auftragnehmer verschuldet wurden, führen zu einer Verschiebung
vereinbarter Leistungstermine. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen,
die auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind.
4. Drittleistungen
4.1. Bei Bedarf weiterer Drittleistungen erfolgt die
Beauftragung in Absprache mit dem Auftraggeber.
4.2. Falls die Umsetzung des
erteilten Auftrags die Kooperation oder Beauftragung Dritter zur
Leistungserbringung erfordert, werden der Auftragnehmer und der Auftraggeber
schriftlich festlegen, wer für die Beauftragung verantwortlich ist.
4.3. Wenn
der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten direkt
beauftragt, entstehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegenüber dem
Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der
Auswahl und Abstimmung der direkt beauftragten Dritten unterstützen. Falls es
durch die direkte Beauftragung von Dritten zu Verzögerungen kommt, wodurch
vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, übernimmt der
Auftragnehmer hierfür keine Haftung.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand, sofern nichts
Abweichendes vereinbart ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der im
Vertrag festgelegten Vergütung oder, falls keine Vergütung festgelegt ist, nach
der üblichen Vergütung.
5.2. Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsabschluss
und 50 % nach Abschluss der Ausstattung fällig. Verzug tritt zwei Wochen nach
Rechnungszugang ein.
5.3. Der Kunde erstattet dem Auftragnehmer nach Nachweis
alle Auslagen, beispielsweise die Reisekosten, sowie gegebenenfalls anfallende
Materialkosten.
5.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei
Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten, bis der Kunde alle
ausstehenden Beträge beglichen hat.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer angemessen bei
der Leistungserbringung. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige
Bereitstellung erforderlicher Unterlagen und die Gewährleistung eines
ungehinderten Zugangs zum Objekt.
6.2. Kommt der Kunde seinen
Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer die dadurch
entstehenden Mehrkosten geltend machen und vereinbarte Termine entsprechend
verschieben.
7. Nutzungsrechte
7.1. Bei urheberrechtsfähigen Ergebnissen erhält der Kunde
mit vollständiger Zahlung das nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung. Das
Recht auf Urheberbenennung bleibt beim Auftragnehmer.
7.2. Der Auftraggeber
erteilt dem Auftragnehmer das Recht zur Anfertigung, Vervielfältigung und
Verwertung von Lichtbildern des Objekts für Dokumentations- und Referenzzwecke.
Die Nutzung dieser Bilder zu Marketingzwecken ist nur mit Zustimmung des
Auftraggebers gestattet.
8. Datenschutz
8.1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der
Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen
Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
8.2. Der Auftragnehmer erhebt,
speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur
Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Nach Vertragsende werden die Daten
entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend
gelöscht.
8.3. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner
Person gespeicherten Daten zu verlangen und die Berichtigung unrichtiger Daten
zu fordern.
9. Kündigung
9.1. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines
Einzelauftrags ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.2. Jede Kündigung bedarf der
Schriftform, um wirksam zu sein. Die Kündigung kann per Brief, Fax oder E-Mail
erfolgen, sofern dies im Einzelvertrag nicht anders geregelt ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das
Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Der Vertrag unterliegt
ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss des deutschen
internationalen Privatrechts.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.
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