Allgemeine Geschäftsbedinungen 

1. Anwendungsbereich 
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und Leistungen des Auftragnehmers. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. 
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

2. Vertragsabschluss und Haftung 
2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind stets unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag über die Leistungserbringung kommt durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens des Kunden zustande. 
2.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Einzelvertrages bedürfen der Schriftform. 
2.3. Die Einbindung von Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen durch den Auftragnehmer kann im Rahmen der zu erbringenden Leistungen erfolgen. 
2.4. Es wird keine Garantie für den erfolgreichen Verkauf oder die erfolgreiche Vermietung der Immobilie durch die erbrachten Leistungen übernommen. 
2.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unzufriedenheit mit den durchgeführten Arbeiten, da diese Leistungen subjektive Gestaltungen darstellen und stark vom individuellen Geschmack abhängen. 
2.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Immobilie, das zur Verfügung gestellte Mobiliar, die Dekoration und das Inventar sorgsam und pfleglich zu behandeln und dabei keine substanzielle Beschädigung vorzunehmen. 
2.7. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nur auf Beschädigungen, die über den ordnungsgemäßen Gebrauch hinausgehen. 
2.8. Im Rahmen der Tätigkeit ist es dem Auftragnehmer gestattet, die Ausstattung der Räume, Dekorationen und sonstiges Inventar frei zu gestalten und zu arrangieren. 
2.9. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags an der Wand zu befestigende Ausstattungsgegenstände mit Nägeln, Dübeln oder anderen Befestigungsmitteln anbringen kann, wodurch Spuren wie Löcher in den Wänden entstehen können. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Spuren nach Auftragsende zu beseitigen. 
2.10. Ein Protokoll über den Zustand der Immobilie und des Inventars bei Auftragserteilung ist zu erstellen und vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Mündliche Mitteilungen sind gemäß der Schriftform ungültig. 
2.11. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf Schäden an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht durch Makler, potenzielle Käufer oder Mieter während Besichtigungen. 

3. Leistungserbringung und Termine 
3.1. Die Leistung umfasst die zeitweilige Ausstattung von Immobilien mit verschiedenen Arten von Einrichtungsgegenständen sowie die Durchführung von Schönheitsreparaturen im schriftlich vereinbarten Umfang. 
3.2. Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet. 
3.3. Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer verschuldet wurden, führen zu einer Verschiebung vereinbarter Leistungstermine. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind. 

4. Drittleistungen 
4.1. Bei Bedarf weiterer Drittleistungen erfolgt die Beauftragung in Absprache mit dem Auftraggeber. 
4.2. Falls die Umsetzung des erteilten Auftrags die Kooperation oder Beauftragung Dritter zur Leistungserbringung erfordert, werden der Auftragnehmer und der Auftraggeber schriftlich festlegen, wer für die Beauftragung verantwortlich ist. 
4.3. Wenn der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten direkt beauftragt, entstehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Abstimmung der direkt beauftragten Dritten unterstützen. Falls es durch die direkte Beauftragung von Dritten zu Verzögerungen kommt, wodurch vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung. 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen 
5.1. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Vergütung oder, falls keine Vergütung festgelegt ist, nach der üblichen Vergütung. 
5.2. Die Vergütung ist zu 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % nach Abschluss der Ausstattung fällig. Verzug tritt zwei Wochen nach Rechnungszugang ein. 
5.3. Der Kunde erstattet dem Auftragnehmer nach Nachweis alle Auslagen, beispielsweise die Reisekosten, sowie gegebenenfalls anfallende Materialkosten. 
5.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten, bis der Kunde alle ausstehenden Beträge beglichen hat. 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden 
6.1. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer angemessen bei der Leistungserbringung. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Unterlagen und die Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs zum Objekt. 
6.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten geltend machen und vereinbarte Termine entsprechend verschieben. 

7. Nutzungsrechte 
7.1. Bei urheberrechtsfähigen Ergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung das nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung. Das Recht auf Urheberbenennung bleibt beim Auftragnehmer. 
7.2. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer das Recht zur Anfertigung, Vervielfältigung und Verwertung von Lichtbildern des Objekts für Dokumentations- und Referenzzwecke. Die Nutzung dieser Bilder zu Marketingzwecken ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 

8. Datenschutz 
8.1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. 
8.2. Der Auftragnehmer erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Nach Vertragsende werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht. 
8.3. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen und die Berichtigung unrichtiger Daten zu fordern. 

9. Kündigung 
9.1. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines Einzelauftrags ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
9.2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein. Die Kündigung kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen, sofern dies im Einzelvertrag nicht anders geregelt ist. 

10. Schlussbestimmungen 
10.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. 
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.